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Kita-Gebühren: Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten - Spiegel Online - 27.01.2022 Kita-Gebühren: Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten Laut Gesetz können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt aber nur, wenn sie der Arbeitgeber nicht schon ersetzt. https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kita-gebuehren-kein-steuerabzug-fuer-vom-arbeitgeber-ersetzte-kita-kosten-a-7d78435d-0aed-4477-9e2c-b027f9a5c603#ref=rss |