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BGH: Mieter hat Anspruch auf Untervermietung von Teilen seiner Wohnung - Druckversion

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BGH: Mieter hat Anspruch auf Untervermietung von Teilen seiner Wohnung - Spiegel Online - 21.11.2023

BGH: Mieter hat Anspruch auf Untervermietung von Teilen seiner Wohnung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Mietern gestärkt. So muss es ein Hauseigentümer gestatten, dass sein Mieter einzelne Räume seiner Wohnung untervermietet.


https://www.spiegel.de/wirtschaft/bgh-mieter-hat-anspruch-auf-untervermietung-von-teilen-seiner-wohnung-a-ee9b64f0-9b21-4e82-a772-1c3d18d2abce#ref=rss