Cum-Ex: Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Steuergeschäften
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Cum-Ex: Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Steuergeschäften

Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren und Banken gelten als Steuerhinterziehung, entschied das Gericht in einem wegweisenden Urteil. Auch die Gewinne aus den Deals können eingezogen werden.


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