Belästigungsklage: Cuba Gooding Jr. muss nicht in Haft
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Belästigungsklage: Cuba Gooding Jr. muss nicht in Haft

<img src="https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.5674752/208x156" alt="" data-portal-copyright="Yuki Iwamura/dpa" /><p>Der Oscar-Preisträger hat zugegeben, einer Frau einen Kuss auf den Mund aufgezwungen und in zwei weiteren Fällen Frauen begrapscht zu haben. Weil er bereits an Verhaltenskursen teilgenommen hat, bleibt er auf freiem Fuß.</p>


https://www.sueddeutsche.de/panorama/cub...-1.5674751
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