BGH-Entscheidung: Carsten S. muss Kosten des NSU-Verfahrens mittragen
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BGH-Entscheidung: Carsten S. muss Kosten des NSU-Verfahrens mittragen

Carsten S. wurde im NSU-Prozess verurteilt – und erhob Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung. Diese hat der Bundesgerichtshof nun verworfen.


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BGH-Entscheidung: Carsten S. muss Kosten des NSU-Verfahrens mittragen - von Spiegel Online - 20.03.2021, 00:35

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