Hartz IV: Kindern getrennt lebender Eltern steht mehr Geld zu - BSG-Urteil
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Hartz IV: Kindern getrennt lebender Eltern steht mehr Geld zu - BSG-Urteil

Wenn Kinder von Grundsicherung leben und zwischen den Eltern wechseln, kürzt das Jobcenter zu Recht die Leistungen – allerdings zu stark, wie das Bundessozialgericht nun urteilte.


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Hartz IV: Kindern getrennt lebender Eltern steht mehr Geld zu - BSG-Urteil - von Spiegel Online - 14.12.2021, 23:12

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