07.07.2022, 13:41
EuGH: Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge sind vereinbar mit EU-Recht
Wer regelmäßig nachts arbeitet, erhält in der Getränkeindustrie einen geringeren Zuschlag als Kollegen, die nur selten in der Nachtschicht eingesetzt werden. Gegen die EU-Charta verstoße das nicht, urteilte nun der EuGH.
https://www.spiegel.de/karriere/eugh-unt...ec#ref=rss
Wer regelmäßig nachts arbeitet, erhält in der Getränkeindustrie einen geringeren Zuschlag als Kollegen, die nur selten in der Nachtschicht eingesetzt werden. Gegen die EU-Charta verstoße das nicht, urteilte nun der EuGH.
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