EuGH: Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge sind vereinbar mit EU-Recht
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EuGH: Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge sind vereinbar mit EU-Recht

Wer regelmäßig nachts arbeitet, erhält in der Getränkeindustrie einen geringeren Zuschlag als Kollegen, die nur selten in der Nachtschicht eingesetzt werden. Gegen die EU-Charta verstoße das nicht, urteilte nun der EuGH.


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EuGH: Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge sind vereinbar mit EU-Recht - von Spiegel Online - 07.07.2022, 13:41

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