BGH bestätigt Haftstrafe - Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis
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BGH bestätigt Haftstrafe - Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis

Die Verurteilung des prominenten Kochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs überwiegend rechtskräftig. Das bedeutet: Der 74-Jährige muss in Haft.


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BGH bestätigt Haftstrafe - Starkoch Schuhbeck muss ins Gefängnis - von Spiegel Online - 19.06.2023, 21:37

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