Verfassungsschutz: AfD-Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall - Politik muss
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Verfassungsschutz: AfD-Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall - Politik muss

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter als extremistischen Verdachtsfall beobachten. Die Politik muss jetzt jene in den Fokus nehmen, die bereits unter dem Handeln der Partei leiden.


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Verfassungsschutz: AfD-Beobachtung als extremistischer Verdachtsfall - Politik muss - von Spiegel Online - 14.05.2024, 01:06

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