Arbeitsgericht Köln: ADAC Nordrhein darf Betriebsratsvorsitzende kündigen
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Arbeitsgericht Köln: ADAC Nordrhein darf Betriebsratsvorsitzende kündigen

Zu viel Homeoffice, mutmaßlicher Arbeitszeitbetrug: Die Vorwürfe des ADAC Nordrhein gegen seine Betriebsratsvorsitzende wiegen schwer. Jetzt hat ein Arbeitsgericht über den Fall entschieden.


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Arbeitsgericht Köln: ADAC Nordrhein darf Betriebsratsvorsitzende kündigen - von Spiegel Online - 08.08.2024, 21:40

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