EuGH-Urteil: Berufliche Bereitschaft kann Arbeitszeit sein
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EuGH-Urteil: Berufliche Bereitschaft kann Arbeitszeit sein

<img src="https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.5229421/208x156" alt="EuGH - Feuerwehrmann streitet mit Stadt Offenbach" data-portal-copyright="Arne Dedert/dpa" /><p>Wenn Beschäftigte Bereitschaftsdienste haben, kann das zur Arbeitszeit zählen, urteilt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall eines deutschen Feuerwehrmannes.</p>


https://www.sueddeutsche.de/karriere/eur...-1.5229420
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