29.04.2021, 00:21
Bundesverwaltungsgericht: ADHS-Erkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt
Wer dauerhaft erkrankt ist, kann deshalb nicht kurzfristig von Hochschulprüfungen zurücktreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kläger kann seinen Abschluss nun nicht mehr schaffen.
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/...1d#ref=rss
Wer dauerhaft erkrankt ist, kann deshalb nicht kurzfristig von Hochschulprüfungen zurücktreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kläger kann seinen Abschluss nun nicht mehr schaffen.
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