Bundesverwaltungsgericht: ADHS-Erkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt
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Bundesverwaltungsgericht: ADHS-Erkrankung kein Grund für Prüfungsrücktritt

Wer dauerhaft erkrankt ist, kann deshalb nicht kurzfristig von Hochschulprüfungen zurücktreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kläger kann seinen Abschluss nun nicht mehr schaffen.


https://www.spiegel.de/panorama/bildung/...1d#ref=rss
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