22.09.2021, 16:12
Düsseldorf: Gymnasiast hat keinen Anspruch auf Distanzunterricht
Ein Achtklässler sah sein Recht auf körperliche Unversehrtheit durch den Schulbesuch in Coronazeiten verletzt. Jetzt entschied ein Gericht: Bei Einhaltung der geltenden Maßnahmen ist die Teilnahme am Unterricht zumutbar.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/n...00#ref=rss
Ein Achtklässler sah sein Recht auf körperliche Unversehrtheit durch den Schulbesuch in Coronazeiten verletzt. Jetzt entschied ein Gericht: Bei Einhaltung der geltenden Maßnahmen ist die Teilnahme am Unterricht zumutbar.
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