27.10.2021, 18:57
BGH zu Corona-Maskenpflicht: Familienrichter können keine Corona-Maßnahmen an Schu
Die Maskenpflicht an Schulen fällt nicht in die Zuständigkeit von Familiengerichten – und kann deshalb von Familienrichtern auch nicht aufgehoben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/...91#ref=rss
Die Maskenpflicht an Schulen fällt nicht in die Zuständigkeit von Familiengerichten – und kann deshalb von Familienrichtern auch nicht aufgehoben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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