Baden-Württemberg: Gericht wertet Absturz beim Fensterln als Arbeitsunfall
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Baden-Württemberg: Gericht wertet Absturz beim Fensterln als Arbeitsunfall

Eine 17-Jähriger stürzte bei dem Versuch ab, zu dem Fenster einer Mädchengruppe zu klettern. Seine Versicherung wertete das nicht als Arbeitsunfall – und hat nun vor Gericht eine Niederlage erlitten.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/b...3d#ref=rss
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