BGH: Vermieter dürfen Kosten für Rauchmelder nicht einfach über Nebenkosten umleg
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BGH: Vermieter dürfen Kosten für Rauchmelder nicht einfach über Nebenkosten umleg

Mieterinnen und Mieter müssen Rauchmelder laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht über die Nebenkosten mitzahlen. Es handle sich nicht um Betriebskosten – der Einbau könne aber auf die Miete umgelegt werden.


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