Bundesverfassungsgericht: Angela Merkel verletzte mit Äußerung über Kemmerich-Wah
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Bundesverfassungsgericht: Angela Merkel verletzte mit Äußerung über Kemmerich-Wah

Hat Angela Merkel als Kanzlerin gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, indem sie die Wahl des FDP-Politikers Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD »unverzeihlich« nannte? Ja, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.


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