Bundesverfassungsgericht: Häftling der JVA Werl klagt erfolgreich für Anrecht auf
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Bundesverfassungsgericht: Häftling der JVA Werl klagt erfolgreich für Anrecht auf

Ein Gefangener wollte mit einem Radiojournalisten sprechen – doch die Haftanstalt verbot den Besuch. Das Bundesverfassungsgericht sah dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Jetzt muss noch einmal geprüft werden.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/b...2a#ref=rss
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