BGH: Grundstück nicht bebaut – Gemeinde kann es zurückfordern
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BGH: Grundstück nicht bebaut – Gemeinde kann es zurückfordern

1994 verkaufte die Gemeinde Frontenhausen einen Bauplatz – unter der Bedingung, dass dort acht Jahre später ein Wohnhaus steht. Nun hat der BGH entschieden: Sie kann das Grundstück zurückfordern, zum Preis von damals.


https://www.spiegel.de/wirtschaft/bgh-gr...f3#ref=rss
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