Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nicht
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Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nicht

<img src="https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.5719216/208x156" alt="" data-portal-copyright="Jessy Asmus" /><p>Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hinweist. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte weitreichende Folgen für Unternehmen und Arbeitnehmer haben.</p>


https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/u...-1.5719215
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