Kolumne: Vor Gericht: Wenn der Richter mal rasch eine Geldstrafe ausrechnet
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Kolumne: Vor Gericht: Wenn der Richter mal rasch eine Geldstrafe ausrechnet

<img src="https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.5722787/208x156" alt="" data-portal-copyright="" /><p>Zu den unberechenbarsten Phänomenen des deutschen Rechtswesens zählt der sogenannte Tagessatz. Wie die Richterinnen und Richter auf die Höhe der Geldstrafe kommen, bleibt allzu oft ein Rätsel.</p>


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