09.03.2023, 22:30
Bundesverwaltungsgericht: Hersteller muss exakte Zahl von Bonbons in Tüte angeben
Sind einzelne Portionen Süßigkeiten in einer Packung, müssen Hersteller die genaue Anzahl angeben. So könne Konsumenten die Kaufentscheidung erleichtert werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/servic...4c#ref=rss
Sind einzelne Portionen Süßigkeiten in einer Packung, müssen Hersteller die genaue Anzahl angeben. So könne Konsumenten die Kaufentscheidung erleichtert werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
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