Bundesverwaltungsgericht: Hersteller muss exakte Zahl von Bonbons in Tüte angeben
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Bundesverwaltungsgericht: Hersteller muss exakte Zahl von Bonbons in Tüte angeben

Sind einzelne Portionen Süßigkeiten in einer Packung, müssen Hersteller die genaue Anzahl angeben. So könne Konsumenten die Kaufentscheidung erleichtert werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.


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