Leipzig: Beamter kommt jahrelang zu spät zur Arbeit – und darf nicht aus Dienst e
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Leipzig: Beamter kommt jahrelang zu spät zur Arbeit – und darf nicht aus Dienst e

Der Umfang seiner Verspätungen: 1614 Stunden. Dennoch ist es laut Bundesverwaltungsgericht nicht rechtmäßig gewesen, einen regelmäßig unpünktlich zum Job erscheinenden Oberregierungsrat vor die Tür zu setzen.


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