EuGH zu Pauschalreisen: Corona gilt bei Stornierungen nicht als »höhere Gewalt«
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EuGH zu Pauschalreisen: Corona gilt bei Stornierungen nicht als »höhere Gewalt«

Die Annullierung einer Reise wegen Corona entbindet einen Veranstalter nicht von der Pflicht, Vorabzahlungen zu erstatten. »Höhere Gewalt« ließ der Europäische Gerichtshof nicht gelten.


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