Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber sind an ausgestelltes Arbeitszeugnis gebunden
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Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber sind an ausgestelltes Arbeitszeugnis gebunden

Ist ein Arbeitszeugnis einmal ausgestellt, darf es nachträglich nicht mehr verschlechtert werden, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Vor allem nicht in den begehrten Schlusssätzen.


https://www.spiegel.de/karriere/bundesar...ef#ref=rss
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