Arbeit auf Abruf: Ohne Vertragsregelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart
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Arbeit auf Abruf: Ohne Vertragsregelung gelten 20 Wochenstunden als vereinbart

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, die auf Abruf für eine Druckerei arbeitete, klagte, weil sie immer weniger zum Einsatz kam und somit weniger verdiente. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab.


https://www.spiegel.de/karriere/arbeit-a...ea#ref=rss
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