Digitale Steuererklärung: Dieser Leichtsinns-Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen
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Digitale Steuererklärung: Dieser Leichtsinns-Fehler kann Sie teuer zu stehen kommen

Wer sich bei der Steuererklärung verschreibt oder verrechnet, kann die Aufhebung des Steuerbescheids beantragen. Das gilt aber nicht für Fehler beim Import alter Daten in einer Steuersoftware, haben Richter nun entschieden.


https://www.spiegel.de/wirtschaft/servic...5e#ref=rss
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