18.11.2023, 06:30
Homeoffice: Faulheit muss nachgewiesen werden
Arbeitet meine Angestellte zu Hause wirklich – oder drückt sie sich? Das fragt sich so mancher Arbeitgeber. Ein Gericht entschied nun: Misstrauen allein reicht nicht, um Lohn zurückzufordern.
https://www.spiegel.de/karriere/homeoffi...8d#ref=rss
Arbeitet meine Angestellte zu Hause wirklich – oder drückt sie sich? Das fragt sich so mancher Arbeitgeber. Ein Gericht entschied nun: Misstrauen allein reicht nicht, um Lohn zurückzufordern.
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