Unterhaltsvorschuss: Elternteil gilt ab mehr als 60 Prozent der Betreuung als allein
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Unterhaltsvorschuss: Elternteil gilt ab mehr als 60 Prozent der Betreuung als allein

Ein getrennt lebender Vater zahlt keinen Unterhalt für seine Zwillinge – weil er die Mutter mit 36 Prozent der Betreuung entlaste. Das Bundesverwaltungsgericht will das so nicht stehen lassen.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/u...72#ref=rss
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