Limonaden-Streit: Getränk darf auch mit wenig Zucker Limo heißen
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Limonaden-Streit: Getränk darf auch mit wenig Zucker Limo heißen

Nur ein pappig süßes Getränk darf Limo heißen, das galt bisher. Laut deutschen Leitlinien erforderte der Begriff einen Mindestzuckergehalt von 7 Prozent. Die Regelung wurde jetzt – nun ja: entschärft.


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