17.09.2024, 01:22
AfD: Beobachtung durch Verfassungsschutz weiter zulässig – Gericht lässt Revisio
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« beobachten lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision seien nicht gegeben.
https://www.spiegel.de/politik/deutschla...e7#ref=rss
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster darf der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen »Verdachtsfall« beobachten lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Revision seien nicht gegeben.
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