NRW: Polizeigesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
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NRW: Polizeigesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Nordrhein-Westfalen muss nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sein Polizeigesetz ändern. Es geht um eine Vorschrift, die länger dauernde Überwachungen mit Foto- und Videoaufnahmen erlaubt.


https://www.spiegel.de/panorama/justiz/n...0a#ref=rss
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