11.07.2020, 08:24
Zwei neue Hilfsprogramme für Kunst und Kultur
Antragsberechtigt sind Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben
https://www.wochenblatt.de/politik/altoe...und-kultur
Antragsberechtigt sind Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten und im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben
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