Bundesverfassungsgericht: Die neue Berlin-Wahl ist gültig und hat Bestand
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Bundesverfassungsgericht: Die neue Berlin-Wahl ist gültig und hat Bestand

Bereits die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig: Das Bundesverfassungsgericht begründet, warum es den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl in Berlin abgelehnt hat. Damit ist klar: Das Gericht wird die Wahl nicht mehr aufheben.


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Bundesverfassungsgericht: Die neue Berlin-Wahl ist gültig und hat Bestand - von Spiegel Online - 17.05.2023, 14:36

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