Strom für Wärmepumpen und Ladestationen: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung St
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Strom für Wärmepumpen und Ladestationen: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung St

Haushalte, die elektrisch heizen und E-Autos laden, verbrauchen mitunter mehr Strom, als lokale Netze zur Verfügung stellen können. Ab Januar kann die Energie nun »in zwingenden Ausnahmen« gedrosselt werden.


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Strom für Wärmepumpen und Ladestationen: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung St - von Spiegel Online - 27.11.2023, 17:15

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