Strom für Wärmepumpen und Ladestationen: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung St
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Strom für Wärmepumpen und Ladestationen: Netzbetreiber dürfen bei Überlastung St

Haushalte, die elektrisch heizen und E-Autos laden, verbrauchen mitunter mehr Strom, als lokale Netze zur Verfügung stellen können. Ab Januar kann die Energie nun »in zwingenden Ausnahmen« gedrosselt werden.


https://www.spiegel.de/wirtschaft/strom-...7d#ref=rss
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