Brandenburg: AfD darf weiter als »rechtsextremer Verdachtsfall« bezeichnet werden
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Brandenburg: AfD darf weiter als »rechtsextremer Verdachtsfall« bezeichnet werden

Die Brandenburger AfD hat eine juristische Niederlage erlitten: Das Landesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag der Partei gegen eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ab.


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