Attest gegen Mund-Nasen-Schutz - Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig
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Attest gegen Mund-Nasen-Schutz - Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig

Der Mund-Nasen-Schutz ist auf der Arbeit vorgeschrieben, ein Mitarbeiter hat aber ein Attest, wonach er keine Maske tragen kann. Ein Landesgericht entschied: Der Mann ist damit arbeitsunfähig.


https://www.spiegel.de/karriere/attest-g...f2#ref=rss
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