Identitäre Bewegung: Verfassungsschutz darf Identitäre rechtsextremistisch nennen
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Identitäre Bewegung: Verfassungsschutz darf Identitäre rechtsextremistisch nennen

Die Identitäre Bewegung hatte dagegen geklagt, »rechtsextremistisch« genannt zu werden. Nun entschied das Verwaltungsgericht in Berlin: Die Bezeichnung ist gerechtfertigt.


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