AfD: Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten?
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AfD: Darf der Verfassungsschutz die AfD beobachten?

<img src="https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.5543700/208x156" alt="" data-portal-copyright="Federico Gambarini/dpa" /><p>Der Geheimdienst stuft die Partei als Verdachtsfall ein, den offiziell aufgelösten "Flügel" als extremistisch. Zu Recht? Das Verwaltungsgericht Köln muss eine Frage beantworten, die die Demokratie im Kern betrifft.</p>


https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-...-1.5543699
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