OLG München zur Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
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OLG München zur Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten

<img src="https://www.sueddeutsche.de/image/sz.1.5141530/208x156" alt="Facebook" data-portal-copyright="Uli Deck/dpa" /><p>Wer bei Facebook unter einem falschen Namen auftritt, darf gesperrt werden. Das hat das OLG München entschieden.</p>


https://www.sueddeutsche.de/digital/face...-1.5141529
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