Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nur noch, wenn der Arbeitgeber auch darauf hi
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Bundesarbeitsgericht: Urlaub verjährt nur noch, wenn der Arbeitgeber auch darauf hi

Freie Tage verfallen nur noch, wenn Beschäftigte vorher darauf aufmerksam gemacht wurden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Das Urteil könnte Massenklagen zur Folge haben.


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