Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von Polizei-Software ein
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Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von Polizei-Software ein

Die Gesetze zum Einsatz einer neuen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das haben die Karlsruher Richterinnen und Richter entschieden.


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