NPD: Plakat mit der Aussage »Migration tötet« war laut Urteil rechtlich zulässig
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NPD: Plakat mit der Aussage »Migration tötet« war laut Urteil rechtlich zulässig

Die Stadt Mönchengladbach hielt NPD-Wahlplakate für volksverhetzend und hängte sie ab. Dies sei rechtswidrig, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht – die Aussage sei von der Meinungsfreiheit noch gedeckt.


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