Kita-Gebühren: Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
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Kita-Gebühren: Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten

Laut Gesetz können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt aber nur, wenn sie der Arbeitgeber nicht schon ersetzt.


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Kita-Gebühren: Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten - von Spiegel Online - 27.01.2022, 21:34

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