27.01.2022, 21:34
Kita-Gebühren: Kein Steuerabzug für vom Arbeitgeber ersetzte Kita-Kosten
Laut Gesetz können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt aber nur, wenn sie der Arbeitgeber nicht schon ersetzt.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial...03#ref=rss
Laut Gesetz können zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das gilt aber nur, wenn sie der Arbeitgeber nicht schon ersetzt.
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